Zahlungsdiensterahmenvertrag
- nachfolgend auch der „Vertrag“ genannt -
zwischen
1. Registrierenden Unternehmen
- nachfolgend „Händler“ genannt -
und
2. Heidelpay GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Dipl. Vw. Mirko Hüllemann, Tamara Huber, André Munk, Georg Schardt, Vangerowstraße 18, D–69115 Heidelberg, Amtsgericht Mannheim, HRB 337681
- nachfolgend „Heidelpay” genannt –
als Kooporationspartner der Migasa GmbH & Co. KG
vertreten durch den Geschäftsführer Migasa Verwaltungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 13, 49525 Lengerich
- nachfolgend „Apothekenheld” genannt
- der Händler und www.apothekenheld.de nachfolgend einzeln oder gemeinsam
die „Partei” oder die „Parteien” genannt -
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Sicherungsanforderung
- § 3 Angaben zum Händler/Kommunikation
- § 4 Zahlungsabwicklung/Zahlarten
- § 5 Kreditkartenakzeptanz
- § 6 Forderungsabtretung
- § 7 Kontoführung/Kontozugriff
- § 8 Auszahlung von Kontoguthaben und Rücküberweisungen
- § 9 Pflichten des Händlers/Informationsweitergabe an Heidelpay
- § 10 Informationsaustausch mit Heidelpay
- § 11 Beschwerden
- § 12 Sicherheiten/Pfandrecht
- § 13 Entgelte
- § 14 Haftung
- § 15 Laufzeit/Aussetzung der Leistungen/Kündigungsrechte
- § 16 Schlussbestimmungen
PRÄAMBEL
Die Migasa GmbH & Co. KG (nachfolgend „Apothekenheld “genannt) betreibt auf der Seite www.www.apothekenheld.de eine Verkaufsplattform (nachfolgend „www.apothekenheld.de“ genannt), über welche sie als Vermittler von Kauftransaktionen durch Drittanbieter auftritt.
www.apothekenheld.de bietet, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit Heidelpay, Zahlungsdienste zur Abwicklung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Produkten zwischen dem Endkunden (wie in § 1 dieses Vertrages definiert) und dem Händler an, die auf der Website www.apothekenheld.de geschlossen werden. Heidelpay nimmt hierzu Zahlungen für den Händler entgegen und zahlt die Gelder aus dem Verkauf der Produkte, abzüglich vereinbarter Gebühren und Entgelte, an den Händler aus.
Heidelpay ist dazu befugt, Zahlungsdienstleistungen anzubieten und ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als Zahlungsinstitut i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (das „ZAG“) zugelassen. Sie ist im öffentlichen Zahlungsinstitute-Register der BaFin auf deren Website eingetragen.
Dies vorausgeschickt, treffen die Parteien die folgende Vereinbarung:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Händler vertreibt als Unternehmer (§ 14 BGB) Waren über www.apothekenheld.de an Endkunden („Endkunden“) und schließt dazu mit den Endkunden einen Kaufvertrag („Grundgeschäft“). Die aus dem Grundgeschäft begründeten Zahlungsforderungen des Händlers kann der Endkunde gegenüber dem Händler mittels unterschiedlicher Zahlarten (PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Heidelpay-Rechnung sowie Heidelpay-SEPA Lastschrift) begleichen.
Heidelpay nimmt die Zahlungen der Endkunden im Auftrag des Händlers treuhänderisch entgegen und leitet die Geldbeträge, abzüglich vereinbarter Gebühren und Entgelte, an den Händler weiter.
Neben dem Einzug der Gelder von Endkunden beauftragt der Händler Heidelpay auch mit der Rücküberweisung von eingegangenen Zahlungen des Endkunden im Falle eines Widerrufs des Grundgeschäfts oder anderer Fälle, in denen der Endkunde einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat („Rücküberweisung“).
Die Auszahlungsmodalitäten bzgl. der Auszahlung an den Händler bzw. der Rücküberweisung an den Endkunden erfolgt nach Maßgabe des § 7 dieses Vertrages.
§ 2 Sicherungsanforderung
Die Sicherungsanforderungen im Hinblick auf die (i) vereinnahmten Gelder der Händler als Zahlungsdienstnutzer sowie (ii) die Rücküberweisungen an Endkunden erfüllt Heidelpay mittels einer Bankgarantie im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 ZAG. (die „Bankgarantie“).
Die Geltendmachung des Garantiefalls setzt voraus, dass Heidelpay zahlungsunfähig ist.
Zugunsten des einzelnen Händlers ist die Garantie maximal beschränkt auf die Höhe der Gelder, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantiefalls auf den Konten der Heidelpay für ihn verbucht waren.
Die Anforderung des Händlers aus der Bankgarantie gegenüber der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main, muss begleitet sein von Kopien seiner vollständig oder teilweise unbezahlten Rückzahlungsansprüche aus dem jeweiligen Zahlungsdienstevertrag mit Apothekenheld,- Digital.
Aus Identifikationsgründen ist der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main jede Inanspruchnahme unter der Bankgarantie über die Bank des Händlers zuzuleiten, die bestätigt, dass die Anforderungserklärung des Händlers rechtsgültig von diesem unterzeichnet ist.
§ 3 Angaben zum Händler/Kommunikation
3.1 Der Händler identifiziert sich gegenüber Heidelpay gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen Geldwäschegesetzes und gibt online alle für die Registrierung auf Heidelpay notwendigen Informationen ein, bzw. übermittelt alle erforderlichen Unterlagen.
3.2 Der Händler verpflichtet sich, alle gemachten Angaben, bzw. übermittelten Unterlagen auf aktuellem Stand nachzuhalten; ggf. erforderliche Unterlagen ohne weitere Aufforderung nachzureichen und Heidelpay Änderungen hinsichtlich der gemachten Angaben/übermittelten Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Der Händler gibt gegenüber Heidelpay ein Referenzkonto an, auf welches Auszahlungen erfolgen sollen („Referenzkonto“). Eine Veränderung des Referenzkontos teilt der Händler Heidelpay unverzüglich, mindestens jedoch 10 Werktage vor der nächsten Auszahlung, mit.
§ 4 Zahlungsabwicklung/Zahlarten
Für den Händler bestimmte Zahlungen nimmt ausschließlich die Heidelpay auf einem sog. Clearingkonto (bzw. einem Unterkonto des Clearingkontos) (das Clearingkonto zusammen mit den Unterkonten nachfolgend das „Clearingkonto“) entgegen. Für die Bezahlung der Produkte des Händlers kann der Endkunde auf www.apothekenheld.de wahlweise zwischen verschiedenen Zahlungsoptionen wählen. Diese Zahlungsoptionen werden entweder direkt von Heidelpay oder aber von dritten Anbietern bereitgestellt. Zu den Zahlungsmethoden gehören die Zahlung via Vorkasse, PayPal, Kreditkarte, Barzahlen, Sofortüberweisung, ein Finanzierungskauf (in Zusammenarbeit mit Consors Finanz) sowie die Zahlungsarten Rechnungskauf und Ratenkauf (in Zusammenarbeit mit der Klarna AB (publ) („Klarna“).
§ 5 Kreditkartenakzeptanz
Aufgrund der Regularien zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen ist Heidelpay verpflichtet, den Händler gemäß folgender Regelungen zu informieren und zu verpflichten:
5.1 Heidelpay ist berechtigt, einzelne Händler von der Durchführung für Kreditkartenzahlungen von Endkunden abzulehnen. Gründe sind unter anderem insbesondere
- ein erhöhtes Volumen erwarteter Rückbelastungen,
- ein Verstoß des Händlers gegen die Regularien der Kreditkartenorganisationen (die „Regularien“) oder anzuwendendes Recht,
- mangelnde Liquidität des Händlers.
5.2 Der Händler verpflichtet sich, insbesondere die Regularien der Kreditkartenorganisation Mastercard einzuhalten.
5.3 Der Händler erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen die alleinigen und ausschließlichen Inhaber der Kreditkartenmarken sind. Der Händler verpflichtet sich zudem, das Eigentum an diesen Marken aus keinem Grund zu bestreiten und er erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen ihm die Verwendung der Marken jederzeit, mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung aus beliebigem Grund untersagen können.
5.4 Der Händler erkennt die Berechtigung der Kreditkartenorganisationen an, alle Bestimmungen der Regularien durchzusetzen und ihm jedes Verhalten zu untersagen, das den Kreditkartenorganisationen nach deren Auffassung einen Schaden – einschließlich eines Rufschadens - zufügen oder die Gefahr eines solchen Schadens hervorrufen oder sich nachteilig auf die Integrität des Zahlungssystems und/oder die Vertraulichkeit der Informationen der Kreditkartenorganisationen, wie sie in den Regularien definiert ist, auswirken könnte.
5.5 Der Händler verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was die Ausübung dieses Rechts durch die Kreditkartenorganisationen verhindern oder beeinträchtigen könnte.
5.6 Der Händler darf von einem Karteninhaber nicht verlangen, auf ein Recht zur Anfechtung einer Transaktion zu verzichten.
5.7 Heidelpay ist berechtigt, regelmäßige oder fallbasierte Überprüfungen der Systeme und Geschäftsräume der Händler vorzunehmen.
§ 6 Forderungsabtretung
6.1 Der Händler verpflichtet sich, alle entstehenden Forderungen aus den Verkäufen von Produkten, welche von Endkunden über die Zahlarten kauf auf gesicherte Rechnung und gesicherte SEPA Lastschrift bezahlt werden, fortlaufend an die Heidelpay abzutreten. Wählt ein Endkunde unter www.apothekenheld.de eine der beiden angebotenen Zahlungsalternativen und wird diese Auswahl von Heidelpay akzeptiert, erwirbt Heidelpay die entsprechende Forderung des Händlers gegenüber dem Endkunden. Die Auswahl der Zahlarten gesicherte Rechnung und gesicherte SEPA Lastschrift und damit die Übertragung der Forderung an Heidelpay wird dem Händler über www.apothekenheld.de angezeigt. Der Händler stimmt der Forderungsabtretung an Heidelpay hiermit zu.
(a) Das Angebot zur Abtretung erfolgt durch die Übermittlung aller wesentlichen Merkmale der Forderung an Heidelpay. Dies geschieht in der Regel automatisch mit Abschluss des Bestellvorgangs des Endkunden.
(b) Heidelpay nimmt das Angebot zur Abtretung der angebotenen Forderungen schon jetzt an. Das gilt nicht für das Angebot von Forderungen, denen ein Abtretungsverbot entgegensteht oder die mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession kollidieren. Der Händler verzichtet gem. § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.
6.2 Die Versendung der Ware durch den Händler hat so kurz nach Bestellung wie möglich und innerhalb des dem Endkunden bei der Bestellung mitgeteilten Zeitrahmens zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Händler nicht berechtigt, bei Nutzung der o.g. Zahlungsalternativen Lieferung an einen anderen Empfänger als den Endkunden oder an eine Lieferanschrift, die von der Rechnungsanschrift des Endkunden abweicht, anzubieten.
6.3 Weiter verpflichtet sich der Händler auch in Bezug auf alle übrigen Zahlarten, im Falle der Nichtzahlung des Endkunden (der Zeitpunkt, an dem auch zehn Werktage nach Fälligkeit gemäß Kunden-AGB noch keine Zahlung des Endkunden eingegangen ist) die entsprechende, auf Grundlage des Verkaufes über www.apothekenheld.de entstandene, fällige Forderung an Heidelpay abzutreten, sofern die Nichtzahlung nicht auf eine mangelhafte Ausführung der Bestellung (beispielsweise Lieferverzug durch den Händler, Versand an falsche Adresse, nicht vorhandener Lagerbestand) durch den Händler zurückzuführen ist.
(a) Das Angebot zur Abtretung erfolgt durch die Übermittlung aller wesentlichen Merkmale der Forderung an Heidelpay. Dies geschieht in der Regel automatisch mit Abschluss des Bestellvorgangs des Endkunden.
(b) Heidelpay nimmt das Angebot zur Abtretung der angebotenen Forderungen schon jetzt an. Das gilt nicht für das Angebot von Forderungen, denen ein Abtretungsverbot entgegensteht oder die mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession kollidieren. Der Händler verzichtet gem. § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.
6.4 Hinsichtlich aller abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Händler, Heidelpay alle Umstände anzuzeigen, die einer Abtretung der Forderung entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere ein Abtretungsverbot sowie die Kollision mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession.
6.5 Der Händler garantiert Heidelpay, dass er (i) Eigentümer der über die o.g. Zahlart generierten Forderungen (wie diese in den übermittelten Daten beschrieben worden ist) geworden ist, (ii) Eigentümer sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Rechte ist, (iii) die Forderung frei von Rechten Dritter ist, (iv) frei von Einreden und Einwendungen sind und (v) im Hinblick auf die Forderung kein Abtretungsverbot besteht. Einreden und Einwendungen sind beispielsweise, aber nicht abschließend, Aufrechnung, Anfechtung, Minderung, Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz- und Nacherfüllungsansprüchen. Verweigert der Kunde aufgrund von Einreden oder Einwendungen die Zahlung, kann Heidelpay von der Forderungsabtretung zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises vom Händler verlangen. Darüber hinaus garantiert der Händler, dass die Forderung nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert wird. Weitere Garantien gibt der Händler nicht ab. Insbesondere haftet der Händler gegenüber Heidelpay nicht für die Zahlungsunfähigkeit des Endkunden.
6.6 Heidelpay trägt somit gegenüber dem Händler das Risiko der Nichtzahlung des Endkunden
(a) in Bezug auf alle entstehenden Forderungen aus den Verkäufen von Produkten, welche über die angebotenen Zahlarten gesicherte Rechnung und gesicherte SEPA Lastschrift abgewickelt werden und die an die Heidelpay abgetreten wurden;
(b) in Bezug auf die übrigen Forderungen aus Verkäufen von Produkten, welche der Händler aufgrund der Nichtzahlung des Endkunden an den Heidelpay übertragen hat;
6.7 Mit Erwerb der Forderung ist Heidelpay zu einer Zahlung in der Höhe des Kaufpreises der abgetretenen Forderungen verpflichtet. Heidelpay wird unverzüglich nach der Forderungsabtretung eine entsprechende Gutschrift auf einem intern geführten Rechnungskonto für den Händler vornehmen. Die Auszahlung an den Händler erfolgt gemäß den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.
§ 7 Kontoführung/Kontozugriff
7.1 Heidelpay führt für den Händler im Rahmen dieser Vereinbarung kein Konto in laufender Rechnung.
7.2 Einzahlungen für den Händler werden von der Heidelpay auf dem Clearingkonto treuhänderisch entgegengenommen und gebucht. Ebenso wird ein internes Rechnungskonto („virtuelles Konto“) für den Händler geführt. Die sich aus §§ 675d Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 248 §§ 1-16 EGBGB ergebenden Informationspflichten der Heidelpay werden abbedungen und finden auf die zu erbringenden Leistungen keine Anwendung.
7.3 Der Händler kann eine Weiterleitung von Beträgen nur im Rahmen eines ihm zustehenden, auf dem Clearingkonto vorhandenen Guthabens verlangen. Der Händler kann über die von Heidelpay bereitgestellten Systeme jederzeit Einsicht über sein Guthaben nehmen. Sollte es zu einer über das vorhandene Guthaben hinausgehenden Auszahlung gekommen sein, so ist dieser Betrag durch den Händler unverzüglich auf das von Heidelpay geführte Clearingkonto zurückzuzahlen.
§ 8 Auszahlung von Kontoguthaben und Rücküberweisungen
8.1 Heidelpay ist verpflichtet, die für den Händler entgegengenommenen Beträge, nach Zahlungseingang auf dem Clearingkonto und abzüglich aller vereinbarten Entgelte und Gebühren, zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt auszukehren (der „Auszahlungsanspruch“), dies gilt nicht insoweit, als Heidelpay gegenüber dem Händler zu einem Einbehalt von Beträgen berechtigt ist.
8.2 Heidelpay rechnet die jeweiligen Händlerguthaben tagesaktuell ab. Insbesondere wegen des Verbraucherwiderrufsrechts im Fernabsatzgeschäft werden die auf dem hierfür eingerichteten Clearingkonto der Händler eingegangenen Gelder jedoch erst mit einer zeitlichen Verzögerung von mindestens 14 (vierzehn) Tagen, spätestens jedoch einundzwanzig (21) Tagen, nach Abschluss des Kaufvertrages zur Auszahlung an den jeweiligen Händler bereitgestellt.
8.3 Der Händler kann über das von Heidelpay zur Verfügung gestellte System die Auszahlung beantragen. Die Auszahlung ist nach Wahl des Händlers (unter Berücksichtigung der unter § 7.2 dargestellten Fristen) grundsätzlich zu zwei Terminen im Monat möglich. Diese werden in dem System dargestellt. Darüber hinaus hat der Händler die Möglichkeit, die Auszahlung fälliger und freigegebener Gelder zu weiteren Zeitpunkten zu beantragen. Eine Auszahlung kann jedoch stets nur an Bankarbeitstagen erfolgen.
8.4 Die Parteien gehen davon aus, dass § 675t BGB (Pflichten des Zahlungsdienstleisters, dem Zahlungsempfänger entgegengenommene Beträge unverzüglich bzw. innerhalb bestimmter Fristen verfügbar zu machen und wertzustellen) auf diesen Vertrag keine Anwendung findet. Im Hinblick auf die mit der Abwicklung von Zahlungen nach diesem Vertrag möglicherweise verbundene Abweichung von § 675t Abs. 1 und Abs. 2 BGB erkennt der Händler an, dass die Regelungen dieses Vertrages für ihn in der Gesamtbetrachtung günstiger als die gesetzliche Regelung sind und daher keine Abweichung zu seinem Nachteil im Sinne von § 675e Abs. 1 BGB vorliegt.
8.5 Heidelpay ist berechtigt, von den auf dem Clearingkonto für den Händler eingegangenen Beträgen folgende Positionen nicht an den Händler auszukehren, sondern einzubehalten und direkt zu verrechnen:
(a) die zwischen Apothekenheld und dem Händler vereinbarte Provision; und
(b) weitere Entgelte und Ansprüche von Apothekenheld gegen den Händler; und
(c) etwaige der Heidelpay einredefrei zustehende und fällige Ansprüche gegen den Händler.
8.6 Die Auszahlung von Guthaben des Händlers wird Heidelpay auf das Referenzkonto des Händlers veranlassen.
8.7 Überdies ermächtigt der Händler Heidelpay widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte eine Verrechnung mit dem bei Heidelpay vorhandenen Guthaben des Händlers nicht möglich sein.
8.8 Der Händler wird bei außergewöhnlichen Transaktionen, wie z.B. der Einziehung von Stornogebühren, informiert und hat in jedem Fall für entsprechende Kontendeckung zu sorgen. Eine gültige Einzugsermächtigung ist Voraussetzung dieses Vertrages und wird für die Abrechnung benötigt.
8.9 Der einem Endkunden zustehende Erstattungsbetrag wird diesem auf seinem virtuellen Konto bei Heidelpay gutgeschrieben und zur Auszahlung freigegeben. Spiegelbildlich wird der Erstattungsbetrag auf dem virtuellen Konto des Händlers in Abzug gebracht. Die Rücküberweisung an den Endkunden erfolgt im Auftrag des Händlers.
§ 9 Pflichten des Händlers/Informationsweitergabe an Apothekenheld
9.1 Der Händler verpflichtet sich gegenüber Heidelpay zur Einhaltung aller auf ihn und die von ihm erbrachten Leistungen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen. Es hat insbesondere sicherzustellen, dass
(a) die von ihm erbrachten Leistungen aufgrund der jeweils anwendbaren Gesetze in einer rechtlich zulässigen Art und Weise erbracht werden und
(b) die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Vertrieb der Leistungen des Händlers (z. B. Anforderungen an Fernabsatzgeschäfte, Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr, Anforderungen an den E-Commerce) eingehalten werden und
(c) die jeweils für den Händler nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Informations- und Unterrichtungspflichten eingehalten werden und
(d) die nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden.
9.2 Der Händler darf zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung einschalten; diese Zustimmung wird in Bezug auf Apothekenheld hiermit erteilt.
§ 10 Informationsaustausch mit Apothekenheld
Der Händler ist damit einverstanden, dass Apothekenheld sämtliche Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung sowie in den Prozessen zur Registrierung und Verwaltung des Händleraccounts über den Händler und dessen Überweisungen erhält, Heidelpay mitteilen darf. Der Händler entbindet Apothekenheld insoweit vom Datengeheimnis.
§ 11 Beschwerden
Bei Reklamationen oder Beschwerden kann sich der Händler an den Kundendienst von www.apothekenheld.de unter folgender Email-Adresse und/oder Telefonnummer wenden:
E- Mail: haendler@www.apothekenheld.de
Rufnummer +49(0)611-50463640 (Hotline Mo-Fr)
Die Beantwortung von Beschwerden durch www.apothekenheld.de erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.
Beschwerden der Händler, die sich unmittelbar auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes beziehen, werden spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantwortet. Kann www.apothekenheld.de ausnahmsweise aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, erhält der Händler eine vorläufige Antwort mit den Gründen für die Verzögerung und eine Information, bis wann eine Beantwortung der Beschwerde spätestens zu erwarten ist. Die endgültige Beantwortung der Beschwerde erfolgt in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde.
Die Beantwortung der Beschwerde erfolgt entweder in Papierform, in elektronischer Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
Anstatt oder zusätzlich zu einer Beschwerde in Bezug auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes kann der Händler sich auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) wenden. Weitere Informationen über die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung und über die Voraussetzungen über deren Anrufung finden sich unter dem folgenden Link:
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html
§ 12 Sicherheiten/Pfandrecht
Zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche von Heidelpay gegen den Händler aus dieser Vereinbarung bestellt der Händler zugunsten von Heidelpay ein Pfandrecht an allen Ansprüchen, die ihm aus dieser Vereinbarung zustehen oder künftig zustehen werden (insbesondere an Ansprüchen auf die Auskehrung der für den Händler entstandenen Guthaben). Heidelpay nimmt die Pfandrechtsbestellung an. Heidelpay gibt das Pfand frei, indem sie das auf dem Clearingkonto verbuchte Guthaben nach Maßgabe von § 8 an den Händler auszahlt.
§ 13 Entgelte
Der Händler hat Heidelpay für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen kein Entgelt zu zahlen, da das Entgelt für die Erbringung von Zahlungsdiensten bereits durch die von Heidelpay erhobenen Gebühren abgegolten ist.
§ 14 Haftung
14.1 Ansprüche der Händler auf Schadensersatz gegen www.apothekenheld.de sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Händler aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Partnerbank, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung der Ziele des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
14.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die www.apothekenheld.de nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal auf das einfache des durchschnittlichen Auszahlungssaldos der letzten drei Monate vor dem Entstehen des Anspruchs), wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Händler aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14.3 Schadensersatzansprüche gegen die www.apothekenheld.de verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie beruhen auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Bei diesen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Fristen.
14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse geltend entsprechend für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der www.apothekenheld.de.
§ 15 Laufzeit/Aussetzung der Leistungen/Kündigungsrechte
15.1 www.apothekenheld.de informiert den Händler über den Beginn der Laufzeit des Vertrages. Dies ist der Fall, wenn:
15.1.1 die geldwäscherechtliche Identifizierung des Händlers durch Heidelpay erfolgreich abgeschlossen wurde (vorher können keine im Zusammenhang mit dem Warenverkauf über Heidelpay stehenden Zahlungstransfers durchgeführt werden);
15.1.2 der Händler Heidelpay eine Einzugsermächtigung für das Referenzkonto erteilt hat; und
15.1.3 der Registrierungsprozess als Händler abgeschlossen wurde.
15.2 Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Heidelpay hat das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn sich hierzu aus aufsichtsrechtlichen Gründen verpflichtet ist.
15.3 Heidelpay ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Händler auszusetzen, wenn,
(a) der Händler seine Pflichten aus diesem Vertrag in nicht nur unerheblichem Maße verletzt oder
(b) die weitere Durchführung dieses Vertrages von einer hierfür zuständigen Behörde (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Bundesbank) beanstandet wird oder mindestens einer der Parteien von einer solchen Behörde die weitere Durchführung dieses Vertrages untersagt wird.
Im Falle einer Aussetzung der Leistungen hat Heidelpay den Händler hierüber unverzüglich zu unterrichten.
15.4 Diese Vereinbarung kann weiterhin von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkt des Servicevertrages gekündigt werden, wenn der zwischen dem Händler und Apothekenheld geschlossene Servicevertrag – gleich aus welchem Grund – endet. § 675h BGB findet insoweit keine Anwendung.
15.5 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Heidelpay zu einer fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:
(a) über das Vermögen des Händlers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder
(b) über das Vermögen des Händlers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder
(c) die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder
(d) eine berechtigte Aussetzung der Leistungen der Heidelpay nach § 13.3 länger als 14 Tage andauert oder
(e) die in § 7.7 beschriebene Einzugsermächtigung widerrufen wird, oder
(f) der Händler wesentliche Vertragspflichten verletzt.
15.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail genügt den Anforderungen des Schriftformerfordernisses. Die angegebene E-Mail Adresse kann von den Vertragsparteien auch für sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwendet werden.
(a) E-Mails an www.apothekenheld.de sind an folgende E-Mail Adresse zu richten: haendler@www.apothekenheld.de
(b) Der Händler teilt www.apothekenheld.de eine entsprechende E-Mail-Adresse vor Beginn der Vertragslaufzeit mit.
15.7 Sowohl die Beendigung als auch die Aussetzung dieses Vertrages lassen die Haftung der Parteien dieses Vertrages für bereits entstandene Ansprüche unberührt.
15.8 Bis zum Beendigungszeitpunkt dieses Vertrages bereits abgeschlossene Kaufverträge sind noch vollständig zu erfüllen und abzuwickeln (einschließlich Bearbeitung von Reklamationen und Rücküberweisungen). Die Regelungen dieses Vertrages gelten für solche Kaufverträge bis zur endgültigen Abwicklung fort.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Der Händler darf keinerlei Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von www.apothekenheld.de abtreten oder übertragen.
16.2 Änderungen dieses Vertrages werden dem Händler grundsätzlich nur elektronisch und spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht bis zu zehn Werktage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn www.apothekenheld.de in einer Mitteilung besonders hinweisen.
16.3 Sollte eine in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend im Fall von Vertragslücken. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine angemessene Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien entsprechend dem Vertragszweck gewollt hätten, wenn sie diesen Umstand bei Vertragsschluss bereits berücksichtigt hätten.
16.4 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
16.5 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von www.apothekenheld.de.